Der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein (6 Stunden) vermittelt die lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Ort eines Verkehrsunfalles.
Der Besuch ist für alle Führerscheinwerber*innen gemäß Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung (FSG-DV) verpflichtend!
Die Kursbesuchsbestätigung dient zur Vorlage beim zuständigen Verkehrsamt, respektive der Fahrschule.