Fortbildungen gemäß §50 bzw. §51 SanG, §13 WSBBG, §104 c GuKG, §63 GuKG
Hier finden ausgebildete Sanitäter*innen verschiedene Formate, um ihrer Fortbildungsverpflichtung gem. §50 SanG nachzukommen.
Dabei reicht das Angebot von Vorträgen, den San Topics über Reanimationstrainings (BLS) für Rettungs- und Notfallsanitäter*innen bis hin zu Crew Ressource Management (CRM) Trainings.
Auch bietet das Auffrischungsseminar die Möglichkeit, die gesetzlich geforderten 16 Stunden gem. §50 SanG inkl. der Rezertifizierung gem. §51 SanG kompakt an einem Wochenende zu absolvieren.
Informationen zur Anmeldung sowie zur Anrechenbarkeit (§50 bzw. §51 SanG) finden Sie direkt bei den entsprechenden Kursen.